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nach § 6 Satz 1 TDG

Verantwortlich für den Inhalt

Michael Blenk
Weseler Straße 40
46499 Hamminkeln
Tel. 02856/9092677
info@case-products.de
www.case-products.de

Finanzamt Wesel, Steuer-Nr. 130/5010/1041

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 216 880 506

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Alle Markenzeichen sind Eigentum ihrer eingetragenen Besitzer.

Bis auf weiteres gelten unsere AGBs. Es sei denn es wird sich in einzelnen Fällen anders geeinigt.

Hinweis zu Fotos:

Soweit möglich wurden die beteiligten Personen im Vorfeld gefragt, ob sie einer Veröffentlichung der Bilder zustimmen. Sollte jemand die Zustimmung für die Veröffentlichung der Fotos gegeben haben und möchte diese anschließend widerrufen oder sollte sich jemand auf den Bildern entdecken der nicht gefragt wurde und mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis per Kontaktformular. Die Fotos werden dann umgehend von der Webseite entfernt.
Eine Haftung für Schäden, die in diesem Zusammenhang entstehen könnten, wird ausgeschlossen.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaberinnen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir voll umfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Case-Products und ihren Vertragspartnern geschlossenen Verträge, welche die Vermietung, den Verkauf von Gegenständen und/oder Dienstleistungen von zum Gegenstand haben.

2. Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote der Firma Case-Products sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist für einen Zeitraum von einer Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend.

2. Case-Products ist in der Entscheidung über die Annahme frei.

§ 3 Preise

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht sich der Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist in dem angebotenen Kaufpreis die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.

2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten.

§ 4 Lieferung

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt Case-ProductsTransportmittel und Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.

2. Case-Products darf Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die jeweils gesondert zu bezahlen sind .Wird die Bezahlung einer Teilmenge verzögert, so kann Case-Products die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen.

3. Liefertermine und Lieferfristen müssen von Case-Products ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und gelten nur als annähernd vereinbart. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das Lager von Case-Products verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist.

4. Bei höherer Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel oder Betriebsstörungen verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. In diesem Fall oder wenn Umstände bei den Lieferanten von Case-Products eintreten, die zu Verzögerungen der Leistung führen und die Ware von Case-Products nicht beschafft werden kann, ist Case-Products berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden hat Case-Products sich dazu zu erklären, ob Case-Products von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist liefern wird. Der Kunde ist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist.

5. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit stehen dem Kunden nur zu, wenn er Case-Products eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und die Lieferüberschreitung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Case-Products ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für typische, vorhersehbare Schäden haftet Case-Products darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfach Erfüllungsgehilfen oder durch Fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Case-Products, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellten verursacht worden sind.

§ 5 Gefahrübergang

1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des Verlustes und der Beschädigung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des Verlustes und der Beschädigung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von Case-Products spesenfrei innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Abzug auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

2. Im Übrigen gilt die Regelung unter Ziff. II § 5 Abs.2 bis 4 entsprechend.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich Case-Products das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sich Case-Products das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, Case-Products einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaigen Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde Case-Products unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4. Case-Products ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Abs.2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Case-Products bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Case-Products nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Case-Products behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von Case-Products. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die Case-Products nicht gehören, so erwirbt Case-Products an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Case-Products gelieferten Ware zu der sonstigen Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen Case-Products nicht gehörenden Gegenständen, vermischt wird.

§ 8 Gewährleistung

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßnahe, dass die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung ein Jahr, für neu hergestellte Sachen zwei Jahre beträgt. Schadensersatzansprüche für Mängel an gebrauchten Sachen verjähren in einem Jahr.

2. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung von Case-Products. § 444 (Haftungsausschluß) bleibt unberührt.

3. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leistet Case-Products für Mängel neuer Gegenstände mit folgender Maßnahme Gewähr:

3.1. Die Gewährleistung umfasst zunächst ausschließlich nach Wahl von Case-Products die Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3.3. Der Unternehmer muss den Mangel innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war erkennbar. Zeigt sich ein Mangel später, muss dieser ebenfalls innerhalb einer Frist von sieben Tagen schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

3.5. Bei Unternehmen im Sinne von § 14 BGB gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

§ 9 Schadensersatz

1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Case-Products

, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für typische, vorhersehbare Schäden haftet Case-Products darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handel eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Case-Products, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Case-Products zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

IV. Form / Schlussbestimmungen

§ 1 Schriftform

Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) sowie durch ein elektrisches Dokument .das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.

§ 2 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrags nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Case-Products und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

4. Erfüllungsort ist der Sitz von Case-Products .Ist der Kunde Kaufmann, eine Privatperson mit alleinigem Wohnsitz im Ausland oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Sitz von Case-Products ausschließlicher Gerichtsstand.

Stand: 02.2020